Sachkundigenprüfung
Jede Deponiegasanlage muss aufgrund behördlicher bzw. genehmigungsrechtlicher Vorschriften durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich überprüft werden.
Hierüber ist ein Protokoll zu erstellen und die aufgeführten Mängel bzw. Beanstandungen sind zu beseitigen.
Deponiegasfassungsysteme:
- Optische Kontrolle und Wartung der eingebauten Komponenten auf dem Deponiekörper wie Gasbrunnen, Rohrleitung (soweit oberirdisch), Gassammelstationen, Kondensatabscheider.
- Funktionskontrolle im Rahmen der Optimierung der Absaugleitung.
- Feststellung von Mängeln an o.g. Komponenten und deren Behebung.
- FID-Messungen / Kamerabefahrungen des Rohrleitungssystems.
Hierfür sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.